Der Bundespräsident hat das Masernschutz-Gesetz unterschrieben. Die Klage von Gerhard Bruns wurde sofort per Einschreiben an das Bundesverfassungsgericht abgesendet worden.
Leider zu früh, wie das Verfassungsgericht mit Schreiben vom 25.2.2020 mitteilt. Das Gesetz gelte erst ab 1.3.2020. Weitewrhin bemängelt das Gericht, dass nun doch Rechtsanwaltspflicht bestünde, da weitere betroffenen Personen diese Beschwerde mit unterzeichen.
AKTUELL überarbeitet ein Anwalt die von Gerhard Bruns aufgestellte Verfassungsbeschwerde für einzelne direkt betroffene Personen, um sie dann erneut einzureichen
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